Eine Leserin schreibt an die Badische Zeitung zur Veröffentlichung vom 9. August „Hollemann klagt gegen die SZ“:

Bürgermeister Hollemann verklagt die SZ und setzt „seinen Kampf für die Meinungsfreiheit“ fort.
Bekanntlich hat er im Dezember 2015 versucht, eine außergerichtliche Einigung mit der SZ herbeizuführen. Sein Ansinnen hat die SZ mit Ignoranz „ad acta“ gelegt und der Presserat die SZ-Berichterstattung als zulässig eingestuft; ich kenne den Wortlaut der Entscheidung nicht. Bin aber sehr verwundert, wenn ich zum einen auf die Aussagen der SZ im Fall Hollemann schaue und zum anderen auf den Pressecodex des Presserats blicke.

Dort heißt es: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“ Weiter heißt es: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“

Der zitierte Presserat ist ein Verein, der sich die Wahrung des Ansehens der Presse sowie um freiwillige Selbstkontrolle bemühen soll, und aus Journalisten und Verlegern besteht! Ich stelle mir die Frage: Kann man eine unbefangene Beurteilung von diesem Verein erwarten? Heißt es nicht im Volksmund, „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“?

Aus meiner Sicht hat die SZ in ihrer Berichterstattung die Spielregeln des Pressekodex hinsichtlich der Achtung der Wahrheit, der Sorgfaltspflicht bei der Recherche sowie im Besonderen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Bürgermeisters Hollemann verletzt.

Der Weg, ein ordentliches Gericht anzurufen, ist der richtige Schritt. Egal, wie das Landgericht Köln entscheidet, der Mensch Hollemann hat schon jetzt gewonnen: Gewonnen, indem er den Mut hat, diesen langen Weg durch die Instanzen zu beschreiten – für alle Bürger dieses Landes. Danke für den Mut.

Ruža Buric

Leserbrief hier lesen (Link zur Homepage Badische Zeitung) -> Leserbrief „Die SZ hat Spielregeln verletzt“ vom 25.8.2016