Liebe Denzlinger Einwohnerinnen und Einwohner,

mit der vom Land Baden-Württemberg angewiesenen Schließung von Schulen und Kindertagesstätten vom 13.03.2020 sowie der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, die seit 17. März 2020 gilt, wurden einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corana-Virus (SARS-CoV-2) ergriffen worden. Dadurch soll Zeit gewonnen werden, um die Kurve der Ansteckung abzuflachen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können schwer erkrankte Patientinnen und Patienten behandelt werden. In Denzlingen wurde eine Notfallbetreuung für jüngere Kinder und für Kinder von in kritischen Infrastrukturbereichen Tätigen eingerichtet.

Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat empfohlen, Besprechungen, Veranstaltungen und sonstige Termine auf das unabwendbar notwendige Maß zu reduzieren.

Aus Vorsichtsgründen werden Veranstaltungen der Gemeinde Denzlingen verschoben. Die Sicherheit der Denzlinger Bevölkerung steht für mich als Bürgermeister an oberster Stelle. Aktualisierte Informationen hierzu finden Sie auf der Startseite.

Durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 wird die Nutzung von folgenden Einrichtungen untersagt:
1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater
2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
3. Kinos
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen
5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen
6. Volkshochschulen und Jugendhäuser
7. öffentliche Bibliotheken
8. Vergnügungsstätten sowie
9. Prostitutionsstätten.

Nach intensiven Beratungen hat die Gemeinde Denzlingen entschieden, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die ab 17.03.2020 alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte in der Gemeinde ab 50 Personen untersagt. Die Verfügung gilt bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020.

Seit Montag, 16.03.2020, ist der Haupteingang des Rathauses Denzlingen bis auf Weiteres geschlossen. Behördengängen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter möglich. Entsprechend der Terminvereinbarung werden Sie persönlich am Haupteingang abgeholt.

Das Sport & Familienbad MACH‘ BLAU wurde ab 14.03. und alle gemeindeeigenen Sportstätten, Spielplätze und Einrichtungen/Veranstaltungsstätten (Mediathek, Rocca, Altes Rathaus, Rathausplatz, Festplatz Heimethues, Jugendpflege/Jugendtreff, Bandproberaum Otto-Raupp-Keller, Jugendzentrum) ab 17.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Aufgrund der aktuellen Situation finden bis auf Weiteres auch keine Jubilarsbesuche statt.

Auf unserer Homepage finden Sie zudem weitere Informationen und Links zum Thema „Corona Virus“. Auch wenn zu Panik kein Anlass besteht: Bitte schützen Sie sich.

Ich bitte um Verständnis für diese drastischen, aber leider notwendigen Maßnahmen. Wichtig ist nun, besonnen zu bleiben. Ich bitte Sie um erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht.

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Markus Hollemann
Bürgermeister

Verhaltenstipps

  • Halten Sie Abstand von anderen Personen, ein bis zwei Meter.
  • Vermeiden Sie unnötige Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen.
  • Behördengänge nur erledigen, wenn sie zwingend notwendig sind.
  • Wer aus Risikogebieten zurückkommt, soll keine anderen Personen besuchen.
  • Wer Grippe-Symptome hat: unbedingt zu Hause bleiben – und erst Hausarzt bzw. Hausärztin, am Wochenende 116 117 anrufen.
  • Sozialkontakte so weit wie möglich einschränken, und auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen verzichten.
  • Auch unbedingt prüfen, ob kleinere Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Besprechungen notwendig sind. Empfehlung: Absagen.
  • In jedem Fall den Hygiene-Empfehlungen folgen: Keine Hände schütteln, oft Hände mit Seife waschen, in die Armbeuge husten und niesen, benutzte Tempos gleich wegwerfen.


Behördengänge nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Rathausverwaltung

Ab Montag, 16.03.2020, ist der Haupteingang des Rathauses Denzlingen bis auf Weiteres geschlossen. Behördengängen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter möglich. Entsprechend der Terminvereinbarung werden Sie persönlich am Haupteingang abgeholt.

Die Gemeinde Denzlingen bittet dringend, auf die unabdingbaren und notwenigen Maßnahmen zu reduzieren. Die Kundenkontakte erfolgen an den einzelnen Arbeitsplätzen entsprechend der momentan geltenden Hygienerichtlinien auf Abstand.

Informationen zu den Ämtern/Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik „Rathaus & Politik/Rathaus/Ämter“. Unter der Rubrik „Rathaus & Politik/Bürgerservice/Formulare & Downloads“ finden Sie darüber hinaus zahlreiche Online-Formulare.

Die Rathausverwaltung bittet um Verständnis für diese Vorgehensweise. Besucher tragen so gemeinsam dazu bei, dass die weitere Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt wird.

Kontakt Rathaus Denzlingen:
Infozentrale: Gemeinde@Denzlingen.de – Telefon 07666/611-0
Bürgerbüro: buergerbuero@denzlingen.de – Telefon 07666/611-108, 611-109, 611-111
Standesamt: E.Heiny@Denzlingen.de – Telefon 07666/611-112
Standesamt: M.Schmider@Denzlingen.de – Telefon 07666/611-113

Für gemeindespezifische Fragen zum Corona-Virus steht ab Montag, 16.03.2020, eine Hotline 07666/611-333 zur Verfügung

Um einer Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken und um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Rathausverwaltung zu sichern, appellieren wir vorsorglich an die Bevölkerung, auf das persönliche Erscheinen im Rathaus zu verzichten bzw. Behördengänge auf das Notwendigste zu reduzieren.

Bei Corona-Verdacht immer erst telefonisch Kontakt aufnehmen
Der erste Kontakt bei einer Befürchtung oder Unsicherheit, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, soll immer über die Hausärztin bzw. Hausarzt laufen. Er ist erste Ansprechstelle. Patienten sollten jedoch nicht in die Praxis gehen, sondern immer erst den Hausarzt anrufen und im Gespräch das weitere Vorgehen abklären.

Immer ab Freitagabend und über das Wochenende übernimmt die kassenärztliche Notfallpraxis diese Aufgabe. Sie ist beim Kreiskrankenhaus Emmendingen eingerichtet. Sie ist am Freitag von 16:00 bis 22:00 Uhr und am Samstag und Sonntag jeweils von 8:00 bis 22:00 Uhr im Dienst. Patienten mit Corona-Verdacht sollten die Praxis aber nicht direkt aufsuchen, sondern vorher erst telefonischen Kontakt über die zentrale Nummer 116 117 (ohne Vorwahl) aufnehmen. Das Gespräch geht bei der Integrierten Leitstelle in Emmendingen ein, die die weitere Information übernimmt.

Kreiskrankenhaus Emmendingen
Erst bei einem begründeten Verdacht oder einer bestätigten Corona-Infektion können Patienten im Kreiskrankenhaus Emmendingen aufgenommen werden. Das Personal des Kreiskrankenhauses Emmendingen ist im Umgang mit dem Corona-Virus geschult und wird laufend über die aktuelle Entwicklung informiert. Das Personal im Gesundheitsamt und in der Verwaltung wurde verstärkt, das Kreiskrankenhaus ist mit Isolierbetten auf mögliche stationäre Aufenthalte von Corona-Patienten eingerichtet und im Landkreis Emmendingen ist eine zentrale Annahmestelle eingerichtet, in denen die Abstriche als Nachweis einer Corona-Infektion vorgenommen werden.

Separater Zugang zur Zentralen Abstrich-Einheit für Patienten des Landkreises Emmendingen
Patienten, die die vor wenigen Tagen errichtete Zentrale Abstrich-Einheit aufsuchen, sollen das Krankenhaus nach der Anmeldung an der Rezeption des Haupteingangs nicht mehr betreten. Der Zugang zur Zentralen Abstrich-Einheit erfolgt über die Wegleitung entlang des Bauzauns. Die Zentrale Abstrich-Einheit befindet sich im weißen Ergänzungs-Neubau des Krankenhauses. Die Wege sind rund um das Krankenhaus mit grünen Pfeilen ausgeschildert.

Hinweise für Kindertagesstätten und Schulen
Ab Dienstag, 17.03.2020, werden auf Beschluss des Landes alle Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg geschlossen. In Denzlingen wird eine Notfallbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen für jüngere Kinder und für Kinder von in kritischen Infrastrukturbereichen Tätigen eingerichtet. Das Angebot richtet sich lediglich an bestimmte Gruppen, beispielswiese an Mitarbeitende in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“, kritischer Infrastruktur wie bspw. Wasserversorgung, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Derzeit laufen die Gespräche mit den Trägern und Leitungen der Betreuungsreinrichtungen bzw. mit den Verantwortlichen der Schulen. Weitere aktualisierte Informationen erhalten Sie ggf. auf den Homepages der genannten Einrichtungen.

Verschiebung von Veranstaltungen
Analog zur Schließung der Schulen werden ab sofort alle gemeindeeigenen Schulen und Sportstätten bis auf Weiteres geschlossen. Wir bitten die Vereine um Verständnis!

Auf Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde des Landes müssen alle Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmende in Baden-Württemberg abgesagt werden.

In einem Schreiben an die Kommunen hat Landrat Hanno Hurth mitgeteilt, dass das Landratsamt davon abrät, Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen durchzuführen. Diese Empfehlung des Landratsamtes Emmendingen gilt bis auf Weiteres.

Zusätzlich empfiehlt das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, Besprechungen, Veranstaltungen und sonstige Termine auf das unabwendbar notwendige Maß zu reduzieren. Als Vorsichtsmaßnahme werden deshalb sämtliche gemeindlichen Veranstaltungen bis auf weiteres verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Telefon-Hotline
Für alle Fragen zum Corona-Virus hat das Landesgesundheitsamt eine Telefon-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.

0711/9043 9555 (montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr).

Informationen zu Corana-Virus (SARS-CoV-2) im Internet
Auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen können unter www.landkreis-emmendingen.de sowie auf den Informationsseiten des Landesgesundheitsamtes www.gesundheitsamt-bw.de, des Robert-Koch-Instituts www.rki.de und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2 weitere Informationen abgerufen werden.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am 16.03.2020 eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen:

Mehr Informationen erhalten Sie über folgende Links:

Quelle: Gemeinde Denzlingen