„Wir klagen gegen die EU-Klimapolitik, weil wir Verantwortung für unsere Nachkommen übernehmen.“
Zehn Familien aus fünf EU-Ländern, Kenia und Fidschi sowie eine Jugendorganisation klagen gegen die Klimaziele der Europäischen Union für 2030. Warum? Weil sie bereits heute durch gefährliche Klimawandelfolgen in ihren Grundrechten verletzt sind.
Berlin, 24. Mai 2018: „Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr, wenn man sieht, wie diese Familien aktuell durch den Klimawandel gefährdet sind. Nimmt man die Familie Recktenwald, Hotelbetreiber auf der Nordseeinsel Langeoog, den Lavendelbauer Maurice Feschet in Südfrankreich, den portugiesischen Imker Ildebrando Conceição oder die Landwirtsfamilie von Petru Vlad in den Karpaten als Beispiel, dann ist klar, dass wir den CO2-Ausstoß viel stärker und schneller reduzieren müssen“, so argumentiert Dorothea Sick- Thies, Gründerin der NGO Protect the Planet. Ihre Unterstützung ermöglicht die Klage der Familien, die heute beim Europäischen Gericht gegen die unzureichenden EU-Richtlinien zur Regelung der klimaschädlichen Emissionen eingereicht wurde.
„Wenn man dazu die gesundheitlichen Folgen bedenkt – etwa bei der Familie von Wako Guyo in Kenia, wo Kinder unter Hitzewellen extremen Ausmaßes leiden, sieht man den Handlungsdruck.“, so Markus Raschke, Projektmanager bei der Münchner NGO Protect the Planet. Die über 30 Kläger aus Deutschland, Frankreich, Rumänien, Portugal, Italien, Schweden, Kenia und Fidschi eint, dass sie sich für die nachfolgenden Generationen stark machen. „Wir übernehmen die Verantwortung, die eigentlich unsere gewählten Vertreter für uns übernehmen sollten, da wir uns um unsere Kinder und Enkel sorgen.“ – so Giorgio Elter, Bergbauer aus Italien, der Ernteausfälle seiner Nutzpflanzen durch den Klimawandel zu beklagen hat.
Die Klage in dieser Form ist einzigartig: Sie wirft der EU vor, zu viele Emissionen bis 2030 zu gestatten und damit fundamentale Grundrechte zu verletzen. Konkret werden die drei jüngst beschlossenen Klima- Verordnungen und -Richtlinien der EU beklagt (ETS, Effort Sharing, LULUCF), die zur Implementierung des 2030-Ziels erlassen wurden. 40 % Emissionsminderung bis 2030 in der EU ist für viele Menschen deutlich zu wenig, um ihre Lebensgrundlagen zu schützen. Da geht es um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit. Die Kläger leiden unter Klimawandelfolgen wie Dürren, Wassermangel und Meeresspiegelanstieg sowie der Zunahme von Stürmen und Hitzewellen.
Vertreten werden die Familien durch den Juraprofessor Dr. Gerd Winter aus Bremen, die in Hamburg ansässige Umweltanwältin Dr. Roda Verheyen sowie den Londoner Rechtsanwalt Hugo Leith.
Markus Gohr, Geschäftsführer von Protect the Planet erklärte am Rande der Pressekonferenz in Berlin: „Angesichts der drohenden Klimakatastrophe ist es beschämend, wie unentschlossen und langsam die Politik agiert. Da wird verzögert, verharmlost und verhindert und sich in nicht hinnehmbarer Weise aus der Verantwortung gestohlen. Zu Lasten von Familien, deren Existenz auf dem Spiel steht. Deren Klage zu unterstützen ist auch ein Gebot der Menschlichkeit.“
Carl-A. Fechner, Co-Gründer von Protect the Planet, ergänzt abschließend: „Diese Klimaklage fordert mehr als nur symbolische Handlungen und spricht für die gesamte Menschheit und besonders für diejenigen, die heute bereits von Klimawandelfolgen betroffen sind. Dieser Fall macht deutlich, dass wir jetzt handeln müssen!“
Protect the Planet unterstützt die Klagen der betroffenen Familien vor dem Europäischen Gericht – gemeinsam mit den NGO-Partnern Climate Action Network (CAN) Europe, Germanwatch e.V. und zahlreichen weiteren NGOs in ganz Europa.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.Protect-the-Planet.de
www.germanwatch.org
Quelle: Protect the Planet
Pressemitteilung EU-Klimaziele vor Gericht vom 14. Mai 2018.