Bürgermeister Markus Hollemann, der wegen seiner Überzeugung zum Lebensschutz als Umweltreferent in München 2015 durch eine Medienkampagne verhindert wurde, reicht nun Klage beim Landgericht Köln ein. Der Denzlinger Bürgermeister hat sich für Köln entschieden, weil das dortige Landgericht als besonders erfahren in Medienprozessen gilt. Vertreten wird Hollemann durch den Bonner Anwalt Professor Dr. Klaus Alenfelder.

Markus Hollemann geht es vor allem um den Schutz der Meinungsfreiheit: „Ich kämpfe für Meinungsfreiheit. Und ich kämpfe auch für die, die eine andere Meinung vertreten als ich.“ Aber es sei gefährlich für unsere Demokratie, wenn man wegen einer legitimen und möglicherweise unbequemen Überzeugung durch eine Medienkampagne persönlich und beruflich beschädigt werde.

Hollemann hat sich zu dem juristischen Schritt entschlossen, nachdem die Süddeutsche Zeitung ihm trotz schriftlicher Bitten „nicht einen Zentimeter“ entgegengekommen ist und auf Argumente mit Ignoranz reagierte. Wörtlich sagt der Bürgermeister: „Ich bin enttäuscht vom Handeln und Umgang durch eine Zeitung, von der ich annahm, dass sie ein souveränes Verhältnis zur journalistischen Fairness sowie der damit verbundenen Fähigkeit zur Selbstkorrektur habe.“

Meinungsfreiheit ist für Hollemann „eine wesentliche Säule unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Doch die Meinungsfreiheit wird mehr und mehr bedroht. Die Meinungsfreiheit sehe ich momentan immer öfters gefährdet, vor allem dann, wenn Medien ganz normale Bürger mit willkürlich gewählten Attributen brandmarken. Daher setze ich mich dafür ein, dass jeder auch künftig das Recht hat, klar und deutlich seine legitime Meinung zu äußern.“ In Deutschland einen anderen als „rechtsradikal“ zu bezeichnen, sei insbesondere dann unzulässige „Schmähkritik“, wenn es keinerlei Tatsachengrundlage dafür gibt.

Und genau dies liegt hier vor: Markus Hollemann hat sich nie rechtsradikal betätigt oder geäußert. Er ist seit langem in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) aktiv; er ist direktgewählter Bürgermeister und Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag.

Gestärkt in seinem Kampf für Fairness und Meinungsfreiheit sieht sich der Kommunalpolitiker durch Aussagen von Bundeskanzlerin Merkel. Diese hatte nach der Ermordung der britischen Labour-Abgeordneten Jo Cox darauf hingewiesen, „dass wir einander mit Respekt begegnen müssen, auch wenn wir unterschiedliche politische Auffassungen haben.“ Die teilweise völlige Überhöhung und auch Radikalisierung der Sprache trage nicht dazu bei, die Atmosphäre eines solchen Respekts zu fördern. „Nicht zuletzt deshalb“, so Hollemann, „ist es mir ein sehr wichtiges Anliegen, für mehr Kultur im Umgang miteinander – auch und gerade in den Medien – zu kämpfen“.

Sein Anwalt sieht in der jetzt eingereichten Klage ebenfalls „eine Chance, die Sensibilität für einen demokratischen und respektvollen Umgang miteinander zu stärken“. Alenfelder sieht gegenüber seinem Mandanten den Tatbestand der Diskriminierung gegeben und nachweisbar.


Pressemitteilung der CA vom 9. August 2016