24 Bürgermeister unterzeichnen Vereinbarung – Landkreis Emmendingen ist Vorreiter in Baden-Württemberg

Am Mittwoch, 27. November 2019 unterzeichneten die 24 Städte und Gemeinden des Landkreises Emmendingen die Vereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

1960 wurde durch das Bundesbaugesetz der „Gutachterausschuss“ geschaffen. Zentrale Aufgabe dieser deutschlandweiten Ausschüsse: den Grundstücksmarkt beobachten und Transparenz schaffen.

Bürgerinnen und Bürger erhalten vom örtlichen unabhängigen Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht. Auf Grundlage der registrierten Kaufverträge für Grundstücke ermitteln die Gutachterausschüsse statistische Daten, die die Entwicklungen des Grundstücksmarkts veranschaulichen. Dieser Bericht zeigt also Grundstückspreise und dient damit als objektive Orientierungs- und Entscheidungshilfe beim Kauf eines Grundstücks.

Im Laufe der Jahre ist die Arbeit der Gutachterausschüsse immer komplexer geworden, deshalb wird diese Aufgabe in allen Bundesländern von größeren Behörden, wie Landrats- und Vermessungsämtern, übernommen.

Außer in Baden-Württemberg, dort schreibt das Land vor, dass die Gutachterausschüsse „bei den Gemeinden zu bilden sind.“  Diese Besonderheit belegen auch die Zahlen: In Baden-Württemberg gibt es ca. 900 Gutachterausschüsse, in allen anderen Bundesländern zusammen gerade einmal 314.

Seit 2009 sind mit einer Gesetzesänderung die Aufgaben der Gutachterausschüsse umfangreicher und schwieriger geworden. Aus diesem Grund haben die Stadt Emmendingen und die Gemeinden Teningen, Freiamt, Malterdingen und Sexau im Jahr 2015 vereinbart, „die Aufgabe Gutachterausschuss“ gemeinsam über die bestehende Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) zu organisieren. Der neu zusammengestellte Ausschuss aus Mitgliedern aller beteiligten Gemeinden hat seit 2015 gemeinsame Standards für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ausgearbeitet, die Verfahren für die Ermittlung von Verkehrswerten vereinheitlicht und an die gesetzlichen Normen angepasst und die amtliche Wertermittlung in der VVG zukunftsfähig weiterentwickelt.

Insbesondere das Modell für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die regionalen Marktanpassungsfaktoren für die VVG Emmendingen sind richtungsweisend für viele Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.

Die gute Arbeit spricht sich herum: Viele vom Gutachterausschuss in Emmendingen entwickelte Standards und Muster werden regelmäßig von Gutachterausschüssen aus ganz Baden-Württemberg angefragt und dann auch übernommen.

Ende 2017 hat Baden-Württemberg auf die schwierige Situation der kleinen Gemeinden reagiert und erlaubt nun auch, dass über Verwaltungsgemeinschaften hinaus gemeinsame Gutachterausschüsse in den Landkreisen gebildet werden können.

Aufgrund der guten Erfahrungen der letzten vier Jahren beim Gutachterausschuss der VVG Emmendingen entstand im Landkreis die Idee eines zentralen Gutachterausschusses für alle Kreisgemeinden.

Damit ist Emmendingen Vorreiter: Die größten Verbände umfassen derzeit 10 Gemeinden, einen Gutachterausschuss mit allen Gemeinden eines Landkreises gibt es bisher noch nicht.

Unter der Regie der Geschäftsstelle Emmendingen wurden 2018 und 2019 alle politischen Beschlüsse für den ersten „Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen“ gefasst. Über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird die Aufgabe ab dem 1. Januar 2020 zentral an die Stadt Emmendingen übertragen, damit von dort aus der neue Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle gebildet werden kann. Alle Kreisgemeinden sind mit Gutachtern aus der eigenem Gemeinde im Ausschuss vertreten, so dass Wissen und Erfahrung aus den Gemeinden weiterhin in die Arbeit des Gutachterausschusses einfließen kann und über die verbesserten einheitlichen Standards alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

In Denzlingen unterzeichneten am Mittwoch, 27. November 2019 alle Bürgermeister der 24 Städte und Gemeinden des Landkreises Emmendingen die Vereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses.

Quelle:

Stadt Emmendingen